X
Rufen Sie uns an +49 (0) 2824 999 20 99

Felix Gies

Sachverständigen Gutachten Felix Gies

Sachverständige der ZID

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung: ö.b.v.) gesetzlich geschützt.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es ausschließlich in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 91 der Handwerksordnung oder in § 36 der Gewerbeordnung (GewO). Die Bestellung kann durch eine Handwerkskammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes erfolgen.

Die öffentliche Bestellung erfolgt z.B. in den Fachbereichen Bewertung von Herstellungsschäden, Passgenauigkeit der zahntechnischen Arbeiten u.a.

Für Sachverständige mit ausreichender Qualifikation besteht nach § 36 GewO ein “Anspruch“ auf Bestellung. Die zuständigen Kammern und Behörden sind daher verpflichtet, solche Personen auf Antrag zu bestellen.

Im Gegensatz zu früher geltenden Regelungen können inzwischen auch Angestellte von Sachverständigenbüros und Unternehmen sowie Angehörige des öffentlichen Dienstes öffentlich bestellt werden.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Zahntechniker-Innung für den Regierungsbezirk Düsseldorf, sind allesamt selbstständig tätige Zahntechnikermeister. und wurden durch die Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellt und vereidigt.

In Gerichtsverfahren sollen in der Regel öffentlich bestellte Sachverständige ausgewählt werden (§ 404 Abs. 2 ZPO|Zivilprozessordnung), dazu zählen auch Dolmetscher. Die kompetenten, erfahrenen und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der ZID helfen Ihnen gerne weiter.

zurück zur Seite „Für Behandler